Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Zurich Film Festival AG wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesuchende und alle Vertragspartner derVeranstalterin. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website des Zurich Film Festival zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
Tickets
Festivalbesuchende anerkennen mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Dies trifft auch bei einem Erwerb von Tickets bei einem Drittanbieter zu. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei unseren offiziellen Vorverkaufsstellen oder über die Webseite des Zurich Film Festival (zff.com) zu erwerben.
Erst mit dem Erhalt der Bestätigung ist der Kaufvertrag über das bzw. die Tickets zustande gekommen. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Angebots ab.
Der Ticketkauf kann von Festivalbesuchenden weder widerrufen, abgeändert noch rückgängig gemacht werden. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnerausgabeansprüchen gegenüber ursprünglichen Ticketkäuferinnen oder -käufern und den Ticketerwerbenden führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.uptate
Die Tickets sind am Eingangsbereich des jeweiligen Kinos in einem Zustand zu präsentieren, der eine maschinelle Lesbarkeit gewährleistet. Bei elektronischen Tickets liegt es in der Verantwortung des Besuchenden über ein geladenes Handy zu verfügen.
Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Veranstalterin ist es Festivalbesuchenden nicht erlaubt, Tickets und/oder VIP-Tickets und/oder VIP-Packages in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu verwenden.min
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Festivalbesuchende auch mit gültigem Ticket den Zugang zu den Kinosälen zu verweigern, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen.
Ermässigte Tickets sind nur in Verbindung mit dem Nachweis, der zur Ermässigung berechtigt, gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis zu zahlen.
Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert Erwerbende und Ticketinhaberinnen und -inhaber die Vertragsbedingungen der Veranstalterin. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil.
Festivalpässe
Als Festivalpässe gelten Tageskarten, Festival-Halbtax und das Festival-GA.
Festivalpässe allein berechtigen nicht zum Einlass in einen Kinosaal oder andere Veranstaltungsräume. Es braucht neben dem Festivalpass in jedem Fall ein gültiges Ticket.
Festivalpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Sie müssen beim Einlass mit dem Ticket vorgewiesen werden. Mit den Festivalpässen können Tickets (solange verfügbar) bezogen werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Ticket.
Jede Art des Festivalpass- oder Datenmissbrauchs berechtigt die Veranstalterin zur Sperrung des Festivalpasses. Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Festivalpässen sind ausgeschlossen.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind in den Kinosälen aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin und Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festivaltickets erklären sich Besuchende damit einverstanden, dass sie auf diesen Aufnahmen abgebildet sein können und die Veranstalterin das Material für oben genannte Zwecke entschädigungslos nutzen darf, auch für kommerzielle Zwecke.
Rückerstattungsanspruch / Absage / Verschiebung
Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen ohne ein Ersatzprogramm abgesagt, muss das betreffende Ticket bis spätestens 30 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag an das Zurich Film Festival zurückgeschickt werden. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet. Die Veranstalterin behält sich vor, einen branchenüblichen Abzug für die Rückabwicklungskosten einzubehalten.im al
Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein von Festivalbesuchenden zu benennendes Bank- oder Postcheckkonto. Bei Zahlungen, die per Kreditkarte erfolgt sind, wird der Betrag ausschliesslich mittels Gutschrift auf die zuvor belastete Karte vergütet.
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
Haftungsteil / Verlust Gegenstände
Die Veranstalterin setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, schliesst aber jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit das gesetzlich zulässig ist. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchenden oder Standbetreibenden von Dritten zugefügt werden.
Die Veranstalterin kann für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht haftbar gemacht werden.
Festivalbesuchende haften gegenüber der Veranstalterin unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.
Die Veranstalterin kann verlangen, dass Taschen, die grösser als das A4-Format sind, vor dem Kinosaal an einer bedienten Garderobe gegen Gebühr deponiert werden müssen oder sie kann diese durch einen professionellen Sicherheitsdienstleister durchsuchen lassen.
Fundgegenstände im Festivalzentrum werden beim Infostand deponiert und jeweils bis Ende des Monats Oktober im Büro des Veranstalters aufbewahrt.
Schutzkonzept zu gesundheitlichen Massnahmen
Sollte zum Zeitpunkt der Veranstaltung ein Schutzkonzept erforderlich sein, wird dieses an dieser Stelle verlinkt und ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Die darin publizierten Massnahmen sind zwingend einzuhalten. Das Schutzkonzept kann sich verändern, wenn sich die allgemeine Lage verändert. Festivalbesuchende sind verpflichtet, sich über die aktuellen Massnahmen zu informieren.
Schlussbestimmungen
Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin oder des Personals des betreffenden Veranstaltungsortes ist unbedingt Folge zu leisten.
Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vivenu-Ticketsystems unter https://vivenu.com/seller/zurich-film-festival-tba6/agb.
Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden werden, mit Ausnahme von allfällig bestehenden besonderen schriftlichen Vereinbarungen mit Vertragspartnern, keine vorgenommen.
Mit Inanspruchnahme der Leistungen bzw. dem Erwerb eines Tickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Zürich vereinbart. Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Stand: 17. August 2023